Servergate geht in die nächste Runde. Jetzt gab es Akteneinsicht. Und diese bestätigt alle Befürchtungen:
Zum Zeitpunkt des Beschlusses am 19.05.2011 lag lediglich ein Schreiben der ermittelnden französischen Staatsanwältin an das Bundeskriminalamt vor, in dem sie es für unabdingbar erklärt, für den in Rede stehenden Zeitraum "Auszüge (vermutlich Logfiles) der die Gemeinschaftsplattform http://piratenpad.de/greenrights ... sowie eine Kopie des betroffenen Servers zu erhalten." So lautet jedenfalls die Arbeitsübersetzung des BKA. Eine Übersetzung durch einen amtlich bestellten Übersetzer hat man sich gespart. Die Sache war ja eilbedüftig, nachdem seit der in Rede stehenden DDoS-Attacke ja bereits knapp ein Monat verstrichen war...
Der Text ist ganze 13 Zeilen lang, einschließlich der Zusicherung, dass ein Rechtshilfeantrag gefertigt werden wird ("sera faite à bref délai à cette fin").
Das war's. Mehr lag dem Gericht nicht vor, außer einer längeren Aktennotiz des sachbearbeitenden BKA-Beamten darüber, was ein DDoS-Angriff ist und wie er im konkreten Fall von "Anonymous" geführt worden sein soll. Interessant ist allenfalls noch die Feststellung des ermittelnden Beamten, dass nicht beurteilt werden könne, ob die Piratenpartei kooperativ auf eine polizeiliche bzw. staatsanwaltschaftliche Anfrage um Herausgabe möglicherweise beweisrelevanter Daten reagieren würde. Daher sei der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss zu beantragen.
Das Rechtshilfeersuchen selbst, dass sich dann ausführlich mit den rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten auseinandersetzt, wurde erst am 23.05.2011 verfasst und lag soweit ersichtlich erstmals am 28.05.2011 in übersetzter Fassung vor. Zur Erinnerung: Der Beschluss erging am 19.05.2011.
Gedanken darüber, ob die DDoS-Attacke überhaupt nach deutschem Recht strafbar ist, hat sich bislang noch niemand gemacht. Dabei scheint mir das äußerst zweifelhaft. Aber das ist einen separaten Post wert...
Ergänzung:
Da es offenbar auch im Zusammenhang nicht jedem klar wird, sei darauf hingewiesen, dass es in diesem Post nur um das Servergate-Verfahren und den Inhalt der dazugehörigen Akte geht. Dies gilt auch für den letzten Absatz.
Der Reload-Button gehört verboten !
AntwortenLöschenheisst "Anonymous" oder kam das "mus" von den Bullen? #Apfelmus vs #Anonymous - Komplott wird zu Kompot ;)
AntwortenLöschenhttp://twitter.com/hirtlitschka/statuses/93998814775611394
Uli
P.S.: DDoS 303b StGB Hier ein Advokat dazu: http://www.internet-strafrecht.com/distributed-denial-of-service-ddos-attacken-strafbar-oder-nicht/internet-strafrecht/internetstrafrecht/
Es Kommt selten vor.. doch ich weis nicht Genau wie ich Meine Gedanken in Worte Fassen kann..
AntwortenLöschenVersuchen wir´s mal mit dem Jugendslang :
ZU KRASS !!!
Nicht nur das es Zahlreiche Verfassungswidrige Aktionen der Bundesregierung Gibt..
Nun Rechtvertigt man die Aktionen AUF VERDACHT !
Bil Gates hatt vor Kurzem noch erlärt das er China , im Bezug auf die Interntsperren VOLL unterstüze.. Wolen wir Zustände wie in china?
Wer weis welche INFORMATION Gut Für SIE ist?
Wer sind den diese Leute die IHNEN SAGEN was RICHTIG IST ?
Denken Sie Nach Bevor sie Wählen !!!
Hinterfragen SIE KRITISCH !!!
Mündiger Bürger und Informationsfreiheit Sollen Nicht Nur Wörter ohne inhalt Werden.
@Uli: Danke, das war mein Tippfehler... ;-)
AntwortenLöschenGerne, hier nochmal obiges zitierend: "Gedanken darüber, ob die DDoS-Attacke überhaupt nach deutschem Recht strafbar ist, hat sich bislang noch niemand gemacht."
AntwortenLöschenIst de facto falsch. Mehrere Anwälte haben sich mit dem Thema auseinandergesetzt, es wurde sogar verurteilt für DDoS. Ich stelle aber den Piraten meine Erfahrungen u Recherchen seit 22. Juni nicht mehr zur Verfügung. Von daher kann ich nichts weiter tun als Let Be.
Wer zuschaut, nur redet, nicht handelt und sich freut wenn andere demokratische Parteien kriminalisiert werden kann nur mit wenig Solidarität rechnen.
Uli
Ich empfinde das Zitat dennoch aus dem Zusammenhang gerissen. Man muss es halt im Gesamtkontext sehen. Einige Veröffentlichungen waren mir bekannt, allem voran der sehr gute Beitrag des Kollegen Stadler. ;-)
AntwortenLöschenHöchstwahrscheinlich sind DDoS-Attacken strafbar:
AntwortenLöschenhttp://www.heise.de/security/meldung/Landgericht-Duesseldorf-dDoS-Angriffe-sind-strafbar-1259530.html
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/06/13/gericht-ddos-attacken-sind-strafbar/
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,768245,00.html
Wann erstatten wir also Anzeige wegen Rechtsbeugung und schaffen einen Präzedenzfall?
AntwortenLöschenIn einer Zeit, in der ein höchster Verfassungsrichter, der schon mehrfach bewiesen hat, dass er korrumpiert wurde (ungültiges MwStG)eine Gebühr für Verfahren vor dem Verfassungsgericht fordert, wundert einen nichts mehr. Dieser Mann sollte schleunigst seine Robe nehmen und zum Bundesfinanzgerichtshof wechseln, der ist zu Deutschlands Schande noch weitgehend auf Rechtsprechung des Nazi-Systems aufgebaut und dürfte dem Herrn näher liegen.
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