Dienstag, 30. August 2011

Brutalstmögliche Aufklärung

Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) hat sein politisches Handwerk ganz offenkundig unter unserem Ex-Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) gelernt. Koch hatte der politischen Welt u.a. gezeigt, wie man skandalträchtige Vorgänge einer "brutalstmöglichen Aufklärung" zuführt. Was sich im Ergebnis nur als neuer Spruch einer altbekannten Methodik herausgestellt hat: "Tarnen und täuschen" würde es der Volksmund ausdrücken.

Aktuell wird diese "Aufklärungsmethode" im Zusammenhang mit der so genannten "Servergate"-Affäre angewandt. Die hessische SPD hatte im Landtag die schwarz-gelbe Landesregierung um Erklärungen gebeten und einen Katalog Fragen dazu gestellt, deren Antworten Herr Hahn vergangene Woche vorgelegt hat.

Darin behauptet er, aus einem Schreiben der französischen Ermittlungsbehörden an das BKA gehe hervor, dass ein Angriff auf das automatisierte Datenverarbeitungssystem des Energieunternehmens erwartet wurde.

Insbesonder zu dieser Aussage hat heute der Vorstand der von der Durchsuchung betroffenen Piratenpartei heute Stellung genommen. Darin heißt es:
"Tatsächlich sind in diesem Schreiben keinerlei Hinweise auf den angeblich bevorstehenden Angriff enthalten. Vielmehr fand der Angriff, der sich außerdem ausschließlich gegen die Webseiten des französischen Energieversorgers EDF und nicht gegen kritische Infrastruktur der von ihm betriebenen Atomkraftwerke richtete, bereits über einen Monat vor der Durchsuchung statt.
Der Justizminister will offenbar eine Eilbedürftigkeit vortäuschen, die tatsächlich weder vorlag noch von der ermittelnden französischen Staatsanwaltschaft behauptet wurde. Das ist doppelt skandalös: Einerseits, weil hier das Parlament gezielt falsch informiert wird. Andererseits, weil das Justizministerium versucht, Fehler der Justiz zu kaschieren, statt Aufklärung zu betreiben."
Hinter dieser Frage bzw. der ministeriellen Antwort steht die von den Piraten erhobene Rüge, entgegen der Behauptung im Durchsuchungsbeschluss habe keine Eilbedürftigkeit bestanden. Mit der angeblichen Flüchtigkeit der Daten im Netz hatte der Durchsuchungsbeschluss begründet, warum nicht auf das bereits angekündigte Rechtshilfeersuchen gewartet werden könne. Da dies allerdings rund einen Monat nach der in Rede stehenden DDoS-Attacke irgendwie nicht so recht überzeugend klang, brauchte man wohl eine andere Erklärung. Vermutlich hat man in der Ermittlungsakte keine gefunden. Also baute man sie sich in einem kleinen Nebensatz zusammen.

Mal gespannt, ob sich die SPD das gefallen lässt. Und wie Herr Hahn dann wohl reagieren wird?

Ich wage mal einen Tipp: Vermutlich wird er sich auf einen Übersetzungsfehler berufen. Schließlich handelt es sich um ein Schreiben in französischer Sprache. Auch wenn es in der Akte vom BKA übersetzt worden war.

Dienstag, 23. August 2011

Verspätung dank Untersuchungshaft

Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr dient bekanntlich der Sicherung der Hauptverhandlung. Ob die Annahme der Fluchtgefahr immer begründet ist, darüber ließe sich sicherlich ein eigenes Blog betreiben. Gerade wenn der Beschuldigte ausländischer Herkunft ist, wird da nach meinem Eindruck nicht mehr lange nachgedacht, sofern nicht sicher absehbar ist, dass maximal eine Geldstrafe zu erwarten steht.

Dass die Untersuchungshaft aber auch zu einer Verzögerung im Verfahren führen kann, durfte ich gestern auf recht ungewöhnliche Weise erleben: Der für 9:30 Uhr terminierte Beginn der Hauptverhandlung musste mehrfach nach hinten verschoben werden, weil mein Mandant nicht da war. Die JVA hatte schlicht und ergreifend vergessen, seinen Transport zu organisieren. Und so begannen wir erst um 13:00 Uhr.

Was mich zu der Anmerkung veranlasste, dass wir das Ganze nur der Anordnung der Untersuchungshaft zu verdanken haben. "Hätten Sie den Haftbefehl auf meinen Antrag hin aufgehoben, hätten wir ohne Verzögerung anfangen können. Mein Mandant wäre pünktlich da gewesen."

Die Reaktion war, sagen wir: indifferent.

Freitag, 22. Juli 2011

"Kontraste" zur Abmahnindustrie

Mit den Geschäften der Abmahnindustrie hat sich jetzt auch das ARD-Magazin Kontraste befasst. Dabei kommen die Journalisten zu dem Ergebnis, dass die dabei stattfindenden IP-Ermittlungen alles andere als zuverlässig und in Folge dessen auch eine ganze Reihe von Abmahnungen unberechtigt sind. Der Beitrag ist sowohl in Wort als auch Bild verfügbar.

Hoffentlich schauen sich den auch die mit den Urheberrechts-Verfahren befassten Richter einmal in Ruhe an. Und denken vielleicht über ihre Interpretation der Beweislast in solchen Rechtsstreiten nach. Dieser Punkt kam bei Kontraste nämlich leider viel zu kurz.

Donnerstag, 21. Juli 2011

Servergate update

Servergate geht in die nächste Runde. Jetzt gab es Akteneinsicht. Und diese bestätigt alle Befürchtungen:

Zum Zeitpunkt des Beschlusses am 19.05.2011 lag lediglich ein Schreiben der ermittelnden französischen Staatsanwältin an das Bundeskriminalamt vor, in dem sie es für unabdingbar erklärt, für den in Rede stehenden Zeitraum "Auszüge (vermutlich Logfiles) der die Gemeinschaftsplattform http://piratenpad.de/greenrights ... sowie eine Kopie des betroffenen Servers zu erhalten." So lautet jedenfalls die Arbeitsübersetzung des BKA. Eine Übersetzung durch einen amtlich bestellten Übersetzer hat man sich gespart. Die Sache war ja eilbedüftig, nachdem seit der in Rede stehenden DDoS-Attacke ja bereits knapp ein Monat verstrichen war...

Der Text ist ganze 13 Zeilen lang, einschließlich der Zusicherung, dass ein Rechtshilfeantrag gefertigt werden wird ("sera faite à bref délai à cette fin").

Das war's. Mehr lag dem Gericht nicht vor, außer einer längeren Aktennotiz des sachbearbeitenden BKA-Beamten darüber, was ein DDoS-Angriff ist und wie er im konkreten Fall von "Anonymous" geführt worden sein soll. Interessant ist allenfalls noch die Feststellung des ermittelnden Beamten, dass nicht beurteilt werden könne, ob die Piratenpartei kooperativ auf eine polizeiliche bzw. staatsanwaltschaftliche Anfrage um Herausgabe möglicherweise beweisrelevanter Daten reagieren würde. Daher sei der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss zu beantragen.

Das Rechtshilfeersuchen selbst, dass sich dann ausführlich mit den rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten auseinandersetzt, wurde erst am 23.05.2011 verfasst und lag soweit ersichtlich erstmals am 28.05.2011 in übersetzter Fassung vor. Zur Erinnerung: Der Beschluss erging am 19.05.2011.

Gedanken darüber, ob die DDoS-Attacke überhaupt nach deutschem Recht strafbar ist, hat sich bislang noch niemand gemacht. Dabei scheint mir das äußerst zweifelhaft. Aber das ist einen separaten Post wert...

Ergänzung:
Da es offenbar auch im Zusammenhang nicht jedem klar wird, sei darauf hingewiesen, dass es in diesem Post nur um das Servergate-Verfahren und den Inhalt der dazugehörigen Akte geht. Dies gilt auch für den letzten Absatz.

Mittwoch, 6. Juli 2011

Kulanz

Mein Mandant hatte Post bekommen von der nicht ganz unbekannten Kanzlei KSP in Hamburg. Es soll wieder mal zu einer Urheberrechtsverletzung gekommen sein, diesmal aber an Texten der dapd nachrichtenagentur GmbH. Die sollen auf einer Seite aufgetaucht sein, die mein Mandant betreibt.

Soweit ich das mit dem Mandanten nachvollziehen konnte, ging es wohl um den Eintrag eines unbekannten Nutzers aus dem Jahr 2007. Also sehr lange her. Zu lange, wie ich fand und erhob den Einwand der Verjährung.

Heute nun teilen die Kollegen von KSP mit, ein Eingehen auf meine Ausführungen erübrige sich, da die Nachrichtenagentur von einer Weiterverfolgung der Ansprüche absehe. Aus Kulanz, wie es heißt.

"Ja, nee, is klar!", würde Atze Schröder da vermutlich sagen...

Dienstag, 5. Juli 2011

Ungeliebte Schmutzwäsche

Sachen gibt's, die gibt es eigentlich gar nicht:

Da ruft die Noch-Ehefrau meines Mandanten an, wegen des Schriftsatzes Ihres Rechtsanwaltes. Den habe ihr Mann ihr am Wochenende gezeigt und mit dessen Inhalt sei Sie überhaupt nicht einverstanden. Leicht verwirrt aber doch auch schmunzelnd weise ich sie darauf hin, dass sie jetzt aber mit dem Anwalt ihres Mannes spricht und das doch wohl eher dem Kollegen, den sie beauftragt hat, erzählen solle.

"Ich hab' ihm doch von Anfang an gesagt, dass ich auf gar keinen Fall schmutzige Wäsche waschen möchte!" Sie wolle wissen, ob man die Scheidung nicht auch ohne ihren Anwalt machen könne.

Das soll sie jetzt mal schön mit dem Kollegen klären. Zumal der bislang eigentlich solide Arbeit gemacht hat. Und der mir daher auch doch irgendwie Leid tut.

Andererseits beruhigt es mich, dass auch andere hin und wieder ähnliche Probleme mit Mandanten haben...

Dienstag, 21. Juni 2011

Innenminister, Mindestdatenspeicherung und das GG

Laut Telepolis und Gulli plädieren nunmehr auch die Innenminister der rot-grün-regierten Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg für die Wiedereinführung einer sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung. Im schönsten Orwellschen Neusprech soll das Kind aber einen neuen Namen bekommen und künftig "Mindestdatenspeicherung" heißen.

Dies macht deutlich, wo die Reise hin soll: Zu einer möglichst noch längeren Speicherfrist (Mindestvorratsspeicherung). Was jedoch die Frage aufwirft, ob die Herren das Urteil des BVerfG zur VDS gelesen haben. Dort heißt es eindeutig, eine Speicherungsdauer von sechs Monaten sei angesichts des Umfangs und der Aussagekraft der gespeicherten Daten sehr lang und liege an der Obergrenze dessen, was unter Verhältnismäßigkeitserwägungen rechtfertigungsfähig sei.

Die Tatsache, dass während der Geltung der Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote gerade von sog. "Internetstraftaten" keineswegs gestiegen, vielmehr sowohl prozentual als auch in absoluten Zahlen deutlich gesunken ist (siehe hier), wird bei dieser Diskussion ja schon von jeher ignoriert. Interessant wird es aber, sollte die MDS eingeführt und dann von Karlsruhe überprüft werden. Die Verfassungshüter hatten die Schwere des damit verbundenen Grundrechtseingriffs im vergangenen Jahr sehr deutlich gemacht. Wenn im Gegenzug die Tauglichkeit für den behaupteten Zweck Zweifeln begegnet, dürfte dies die Vereinbarkeit einer solchen Maßnahme mit dem Grundgesetz kaum verbessern.

Gleichwohl zeigt die Forderung eine gewisse Resistenz deutscher Innenpolitiker gegen Feststellungen des BVerfG. Zugleich erwecken sie wieder einmal den Anschein, dass in ihren Ministerien das Grundgesetz immer weniger als Maß aller Dinge, vielmehr zunehmend als hinderlich empfunden wird. Was aber sicherlich ein falscher Eindruck ist, schließlich ist die Bundesrepublik ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat. Honi soit qui mal y pense...