Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die polizeiliche Kriminalitätsstatistik ausgewertet und kommt zu dem Schluss, dass die verdachtsunabhängige Datenspeicherung bislang bei der Aufklärung schwerer Straftaten nicht geholfen habe. So habe die Polizei 2009 über 1,42 Millionen schwere Delikte festgestellt nach 1,36 Millionen im Jahr 2007, als die Vorratsdatenspeicherung noch nicht gesetzlich geregelt war. Dabei habe die Aufklärungsrate 2007 ohne Vorratsdatenspeicherung noch 77,6 Prozent betragen, mit der Erfassung von Verbindungs- und Standortdaten im Jahr 2009 hingegen nur noch 76,3 Prozent. Diese Entwicklung spiegele sich nach Angaben des Arbeitskreises auch bei den schweren Internetstraftaten wider, deren Zahl von 167.451 im Jahr 2008 auf 206.909 im Jahr 2009 stark angestiegen, während die Aufklärungsquote gleichzeitig von 79,8 Prozent auf 75,7 Prozent gesunken sei.
Nicht, dass mich das ernsthaft überrascht, zumal nach meiner Erfahrung die gespeicherten Verbindungsdaten ohnehin hauptsächlich bei der Verfolgung angeblicher Urheberrechtsverstöße zum Einsatz gekommen sein dürfte. Allerdings ermöglichen diese Erkenntnisse eine völlig neue Argumentation in der laufenden Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.
Jedem Politiker, der in Diskussionen hierfür wirbt und darlegt, anders sei weder dem internationalen Terrorismus noch der Kinderpornografie wirksam beizukommen, kann man künftig entgegenhalten:
Es ist statistisch erwiesen, dass die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärung schwerer Straftaten, insbesondere im Internt, erschwert!
Nun lässt sich sicherlich über die Richtigkeit dieser These trotz der objektiven Zahlen trefflich streiten, wie meistens bei der Auswertung derartiger Erhebungen. Bekanntlich soll man ja keiner Statistik trauen, die man nicht selbst gefälscht hat. Und der gezogene "Schluss" ist zugegebener Maßen eher polemisch als zwingend. Aber er bewegt sich durchaus auf gleichem Niveau wie die Behauptungen der Befürworter einer erneuten Vorratsdatenspeicherung. Mit dem kleinen aber schon fast süffisanten Unterschied, sich auf die konkreten Zahlen der Kriminalitätsstatistik beziehen zu können.
Bleibt zu hoffen, dass die Zahlen vielleicht zu einer Versachlichung der Diskussion um eine gesetzliche Neuregelung führen.
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