Es will kein Ende finden: Das juristische Tauziehen um den früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber geht in die nächste Runde.
Heute hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Augsburg auf. Dieses hatte Schreiber zu 8 Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Gegen dieses Urteil hatten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.
Die Bundesrichter bemängelten, das Landgericht habe nicht hinreichend geprüft, ob Schreiber seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich noch in Deutschland gehabt habe, was Voraussetzung für eine Steuerpflicht und damit auch für die Annahme einer Steuerhinterziehung sei. Zugleich hält es der BGH für möglich, dass auch eine Strafbarkeit wegen der Bestechung des seinerzeitigen Staatssekretärs Holger Fahls in Betracht komme und diese nicht, wie das Landgericht angenommen hatte, verjährt sei.
Ring frei zur nächsten Runde.
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