Dienstag, 21. Juni 2011

Innenminister, Mindestdatenspeicherung und das GG

Laut Telepolis und Gulli plädieren nunmehr auch die Innenminister der rot-grün-regierten Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg für die Wiedereinführung einer sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung. Im schönsten Orwellschen Neusprech soll das Kind aber einen neuen Namen bekommen und künftig "Mindestdatenspeicherung" heißen.

Dies macht deutlich, wo die Reise hin soll: Zu einer möglichst noch längeren Speicherfrist (Mindestvorratsspeicherung). Was jedoch die Frage aufwirft, ob die Herren das Urteil des BVerfG zur VDS gelesen haben. Dort heißt es eindeutig, eine Speicherungsdauer von sechs Monaten sei angesichts des Umfangs und der Aussagekraft der gespeicherten Daten sehr lang und liege an der Obergrenze dessen, was unter Verhältnismäßigkeitserwägungen rechtfertigungsfähig sei.

Die Tatsache, dass während der Geltung der Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote gerade von sog. "Internetstraftaten" keineswegs gestiegen, vielmehr sowohl prozentual als auch in absoluten Zahlen deutlich gesunken ist (siehe hier), wird bei dieser Diskussion ja schon von jeher ignoriert. Interessant wird es aber, sollte die MDS eingeführt und dann von Karlsruhe überprüft werden. Die Verfassungshüter hatten die Schwere des damit verbundenen Grundrechtseingriffs im vergangenen Jahr sehr deutlich gemacht. Wenn im Gegenzug die Tauglichkeit für den behaupteten Zweck Zweifeln begegnet, dürfte dies die Vereinbarkeit einer solchen Maßnahme mit dem Grundgesetz kaum verbessern.

Gleichwohl zeigt die Forderung eine gewisse Resistenz deutscher Innenpolitiker gegen Feststellungen des BVerfG. Zugleich erwecken sie wieder einmal den Anschein, dass in ihren Ministerien das Grundgesetz immer weniger als Maß aller Dinge, vielmehr zunehmend als hinderlich empfunden wird. Was aber sicherlich ein falscher Eindruck ist, schließlich ist die Bundesrepublik ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat. Honi soit qui mal y pense...

Freitag, 17. Juni 2011

Base, die zweite...

Das ging ja schneller als gedacht: Auf mein Schreiben von gestern (siehe hier) habe ich gestern Abend, 22:31 Uhr, schon die Antwort des Kundendienstes von Base erhalten:
"Die Qualität unseres Kundenservices nehmen wir sehr ernst. Es beunruhigt uns daher, wenn Ihre Erfahrungen mit unserer Hotline negativ waren.

Im Nachhinein lassen sich die Inhalte der von Ihnen geschilderten Telefonate leider nicht mehr nachvollziehen. Bitte seien Sie versichert, dass Kundenservice und fachlich korrekte Auskünfte unser oberstes Ziel sind. Manchmal kommt es zu Missverständnissen, aber wir arbeiten daran, dass so etwas die Ausnahme bleibt. Selbstverständlich werten wir diesen Vorgang intern entsprechend aus, damit ähnliche Missverständnisse in Zukunft vermieden werden können.

Ihrem Wunsch haben wir gleich Taten folgen lassen und die Internet Flat L nach Nutzung des Probemonats zum 14. Juli 2011 abgeschaltet. Für den ersten Monat erhalten Sie mit der Rechnung Juni eine Gutschrift über EUR 15,- die jeweils anteilig berechnet werden. (...)"
Was heißt hier, man könne die Inhalte der von mir geschilderten Telefonate nicht mehr nachvollziehen? Es war nur ein Gespräch und das wurde doch ausdrücklich aufgezeichnet! Also eine vorbereitete Antwort-Mail auf Beschwerdeschreiben. Man weiß also, dass Beschwerden in diese Richtung kommen und fängt die dadurch ab, dass man einen Rückzieher macht.

Das habe ich doch schon mal erlebt: Hat nicht der Kollege Olaf Tank mit seinen Mandanten genau das gleiche gemacht? Und haben nicht die Gerichte irgendwann aus dieser "Rückzieher-Taktik" darauf geschlossen, dass man wusste, dass hier etwas nicht in Ordnung ist?

Da frage ich doch gleich nochmal nach, was denn nun mit dem aufgezeichneten Telefonat ist.

Donnerstag, 16. Juni 2011

Nepper, Schlepper, Bauernfänger. Heute: Base

Vor einigen Tagen erhielt ich einen Anruf von Base: Ob ich nicht einen Monat kostenfrei den tollen neuen Internetzugang ausprobieren wolle, den man jetzt anbiete. Da wurde ich neugierig. Nicht auf den Zugang, den ich bei der Konkurrenz bereits nutze. Sondern darauf, wie das Gespräch läuft und was dabei rauskommt. Man hat von Mandanten ja schon die tollsten Sachen gehört.

Also habe ich nachgefragt: Ob das denn nicht ein Vertragsangebot sei, bei dem lediglich der erste Monat kostenfrei angeboten werde, danach aber für eine feste Laufzeit ein monatlicher Betrag. Nein, nein, wurde mir versichert, ich könne nach Ablauf des Testmonats selbst entscheiden, ob ich das weiter nutzen wolle, dann würde ein Vertrag gemacht mit einer zusätzlichen Gebühr von € 15,00. Und auf ausdrückliche Nachfrage: Selbstverständlich nur, wenn ich das dann aktiv bestelle.

Und dann (aber wirklich erst dann) fragte die nette Dame noch, ob ich denn einverstanden wäre, wenn das Gespräch aus Gründen der Qualitätssicherung aufgezeichnet würde. Ahnend, was jetzt kommt, fand ich das sogar eine richtig gute Idee.

Sie begann: "Sie möchten also die Option Internet Flat L dazubuchen für monatlich € 15,00, wobei der erste Monat kostenfrei ist."

Ich: "Nein."

Sie: "Äh, bitte?!"

Ich: "Sie haben mir angeboten, diese Option einen Monat lang kostenlos zu testen und danach zu entscheiden, ob ich diese dazubuchen möchte. Ich hatte ausdrücklich gefragt, ob Sie einen Vertrag anbieten, bei dem nur der erste Monat kostenlos ist. Das hatten Sie verneint und versichert, ich dürfe das einen Monat testen. Damit hatte ich mich einverstanden erklärt. Einen Vertrag möchte ich jetzt keinen schließen."

Sie: "Äh, ja, gut. Das meine ich ja. Dann lasse ich ihnen eine entsprechende Bestätigung per eMail zukommen. Sobald sie diese haben, sind sie freigeschaltet und können unbegrenzt mobil surfen."


Heute nun bekam ich die angekündigte eMail. Mit folgendem Inhalt:

Sie möchten jederzeit mobil mit Ihrem Handy im Internet surfen oder E-Mails lesen? Dann haben Sie die richtige Entscheidung getroffen!

Die Option (Zusatzdienstleistung) Internet Flat L haben wir heute für Sie gebucht. In ca. 48 Stunden steht sie Ihnen zur Verfügung.

Hier das Wichtigste zu Ihrer neuen Option im Überblick*:

-   mobiler Internet-Zugang für Ihr Handy oder Ihren Laptop
-   unbegrenztes Surfen auf allen Internet-Seiten und im BASE Portal
-   nur Euro 15,00 monatlicher Grundpreis
-   6 Monate Laufzeit, automatische Verlängerung um 3 Monate, falls die Option nicht 2 Wochen vor Ende
    schriftlich gekündigt wird

Und das Beste: Im ersten Monat nutzen Sie Ihre neue Option kostenfrei!

Wenn Sie noch einmal alle Details zur Internet Flat L nachlesen wollen: www.base.de - dort finden Sie auch die Preisliste."

Das hat mich zu folgender Antwort veranlasst:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Verwunderung habe ich Ihre unten anhängende eMail heute erhalten. In dieser bestätigen Sie mir die Buchung einer Zusatzleistung (Internet Flat L) mit einer angeblichen Vertragslaufzeit von sechs Monaten und monatlichen Kosten von € 15,00, wobei der erste Monat kostenfrei sein soll.
 
Derartiges habe ich nicht gebucht. Zwar wurde ich von einer Ihrer Mitarbeiterinnen in den vergangenen Tagen angerufen. Diese bot mir jedoch an, den mobilen Internetzugang einen Monat lang kostenfrei zu testen und nach Ablauf dieses Monats zu entscheiden, ob ich den Service weiter nutzen wolle, dieser werde dann monatlich € 15,00 kosten. Ausdrücklich habe ich nachgefragt, ob es sich um ein Vertragsangebot handle, bei dem der erste Monat kostenfrei sei. Dies wurde ausdrücklich verneint.

Insoweit beziehe ich mich auf den Mitschnitt des Gespräches, das „zur Qualitätskontrolle“ aufgezeichnet wurde. Da ich schon von mehreren Mandanten erfahren habe, dass wiederholt falsche Zusicherungen anlässlich derartiger Gespräche gemacht wurden, habe ich sogar ausdrücklich auf dem Mitschnitt bestanden.

Ich fordere Sie daher auf,

1. mir eine Kopie des Mitschnittes zukommen zu lassen,
2. mir zu bestätigen, dass kein Vertrag mit dem von ihnen erwähnten Inhalt zustande gekommen ist und
3. mir zu bestätigen, dass nur mein bisheriger Vertrag zu unveränderten Konditionen fortbesteht.

Zur Erledigung der Sache habe ich mir eine Frist bis zum 27. Juni 2011 notiert.

Sollte die Frist ungenutzt verstreichen, würde ich davon ausgehen, dass es sich nicht um ein Versehen handelt, sondern hier vorsätzlich und gezielt über Mitarbeiter falsche Informationen zum Zwecke des Vertragsabschlusses gemacht wurden. Immerhin habe ich, wie bereits dargelegt, auch von Mandanten schon mehrfach berichtet bekommen, dass diese von Ihrem Unternehmen mit falschen Versprechungen in Verträge gelockt wurden. In diesem Fall würde ich ohne weitere Ankündigung Strafanzeige wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges erstatten.

Mit freundlichen Grüßen"

Und jetzt bin ich mal gespannt...