Freitag, 22. Juli 2011

"Kontraste" zur Abmahnindustrie

Mit den Geschäften der Abmahnindustrie hat sich jetzt auch das ARD-Magazin Kontraste befasst. Dabei kommen die Journalisten zu dem Ergebnis, dass die dabei stattfindenden IP-Ermittlungen alles andere als zuverlässig und in Folge dessen auch eine ganze Reihe von Abmahnungen unberechtigt sind. Der Beitrag ist sowohl in Wort als auch Bild verfügbar.

Hoffentlich schauen sich den auch die mit den Urheberrechts-Verfahren befassten Richter einmal in Ruhe an. Und denken vielleicht über ihre Interpretation der Beweislast in solchen Rechtsstreiten nach. Dieser Punkt kam bei Kontraste nämlich leider viel zu kurz.

Donnerstag, 21. Juli 2011

Servergate update

Servergate geht in die nächste Runde. Jetzt gab es Akteneinsicht. Und diese bestätigt alle Befürchtungen:

Zum Zeitpunkt des Beschlusses am 19.05.2011 lag lediglich ein Schreiben der ermittelnden französischen Staatsanwältin an das Bundeskriminalamt vor, in dem sie es für unabdingbar erklärt, für den in Rede stehenden Zeitraum "Auszüge (vermutlich Logfiles) der die Gemeinschaftsplattform http://piratenpad.de/greenrights ... sowie eine Kopie des betroffenen Servers zu erhalten." So lautet jedenfalls die Arbeitsübersetzung des BKA. Eine Übersetzung durch einen amtlich bestellten Übersetzer hat man sich gespart. Die Sache war ja eilbedüftig, nachdem seit der in Rede stehenden DDoS-Attacke ja bereits knapp ein Monat verstrichen war...

Der Text ist ganze 13 Zeilen lang, einschließlich der Zusicherung, dass ein Rechtshilfeantrag gefertigt werden wird ("sera faite à bref délai à cette fin").

Das war's. Mehr lag dem Gericht nicht vor, außer einer längeren Aktennotiz des sachbearbeitenden BKA-Beamten darüber, was ein DDoS-Angriff ist und wie er im konkreten Fall von "Anonymous" geführt worden sein soll. Interessant ist allenfalls noch die Feststellung des ermittelnden Beamten, dass nicht beurteilt werden könne, ob die Piratenpartei kooperativ auf eine polizeiliche bzw. staatsanwaltschaftliche Anfrage um Herausgabe möglicherweise beweisrelevanter Daten reagieren würde. Daher sei der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss zu beantragen.

Das Rechtshilfeersuchen selbst, dass sich dann ausführlich mit den rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten auseinandersetzt, wurde erst am 23.05.2011 verfasst und lag soweit ersichtlich erstmals am 28.05.2011 in übersetzter Fassung vor. Zur Erinnerung: Der Beschluss erging am 19.05.2011.

Gedanken darüber, ob die DDoS-Attacke überhaupt nach deutschem Recht strafbar ist, hat sich bislang noch niemand gemacht. Dabei scheint mir das äußerst zweifelhaft. Aber das ist einen separaten Post wert...

Ergänzung:
Da es offenbar auch im Zusammenhang nicht jedem klar wird, sei darauf hingewiesen, dass es in diesem Post nur um das Servergate-Verfahren und den Inhalt der dazugehörigen Akte geht. Dies gilt auch für den letzten Absatz.

Mittwoch, 6. Juli 2011

Kulanz

Mein Mandant hatte Post bekommen von der nicht ganz unbekannten Kanzlei KSP in Hamburg. Es soll wieder mal zu einer Urheberrechtsverletzung gekommen sein, diesmal aber an Texten der dapd nachrichtenagentur GmbH. Die sollen auf einer Seite aufgetaucht sein, die mein Mandant betreibt.

Soweit ich das mit dem Mandanten nachvollziehen konnte, ging es wohl um den Eintrag eines unbekannten Nutzers aus dem Jahr 2007. Also sehr lange her. Zu lange, wie ich fand und erhob den Einwand der Verjährung.

Heute nun teilen die Kollegen von KSP mit, ein Eingehen auf meine Ausführungen erübrige sich, da die Nachrichtenagentur von einer Weiterverfolgung der Ansprüche absehe. Aus Kulanz, wie es heißt.

"Ja, nee, is klar!", würde Atze Schröder da vermutlich sagen...

Dienstag, 5. Juli 2011

Ungeliebte Schmutzwäsche

Sachen gibt's, die gibt es eigentlich gar nicht:

Da ruft die Noch-Ehefrau meines Mandanten an, wegen des Schriftsatzes Ihres Rechtsanwaltes. Den habe ihr Mann ihr am Wochenende gezeigt und mit dessen Inhalt sei Sie überhaupt nicht einverstanden. Leicht verwirrt aber doch auch schmunzelnd weise ich sie darauf hin, dass sie jetzt aber mit dem Anwalt ihres Mannes spricht und das doch wohl eher dem Kollegen, den sie beauftragt hat, erzählen solle.

"Ich hab' ihm doch von Anfang an gesagt, dass ich auf gar keinen Fall schmutzige Wäsche waschen möchte!" Sie wolle wissen, ob man die Scheidung nicht auch ohne ihren Anwalt machen könne.

Das soll sie jetzt mal schön mit dem Kollegen klären. Zumal der bislang eigentlich solide Arbeit gemacht hat. Und der mir daher auch doch irgendwie Leid tut.

Andererseits beruhigt es mich, dass auch andere hin und wieder ähnliche Probleme mit Mandanten haben...