"Aufgrund der Tatsache, dass die elektronische Datenverwaltung auch bei den Gerichten und der Strafverteidigung verstärkt zum Einsatz kommt, wird in Absprache mit dem HMdJ nachstehende Verfahrensweise festgelegt. Den Gefangenen wird ein anstaltseigenes Notebook mit stark eingeschränkten Rechten (nur Leserecht) zur Verfügung gestellt; insbesondere wird der Zugriff auf das Internet/WLAN gesperrt. Des Weiteren werden alle nicht benötigten Anschlussmöglichkeiten versiegelt."
Na also, geht doch!
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