Unverhofft kommt oft. Gestern habe ich noch mit dem Richter am AG Tiergarten gesprochen und erörtert, ob er mich der Mandantin als Zeugenbeistand für die Verhandlung morgen beiordnet, was ich naheliegenderweise gerne wüsste, bevor ich mich auf die Reise mache. Da war er noch, nun sagen wir: zurückhaltend.
Einen eher kurzen Antragsschriftsatz später flatterte heute morgen die Beiordnung aus dem Bürofax. Ob der Hinweis geholfen hatte, dass im gegen die Mandantin laufenden Parallelverfahren die Beiordnung eines Pflichtverteidigers gemäß § 140 Abs. 2 StPO für erforderlich gehalten wurde und eine abweichende Beurteilung bei der Frage des Zeugenbeistandes nicht nachvollziehbar sei, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht lag es doch eher an der im heutigen Beschluss geäußerten Vemutung, meine Mandantin sei "grundsätzlich aussagebereit"?
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