Dienstag, 31. Mai 2011

Kachelmann: In dubio pro reo.

Heute hat das Landgericht Mannheim Jörg Kachelmann freigesprochen. Damit geht zumindest die erste Runde des mediengehypten Strafverfahrens zu Ende. Vermutlich wird das ganze aber beim Bundesgerichtshof landen, da die Staatsanwaltschaft bereits im Vorfeld der Entscheidung für diesen Fall angekündigt hat, Revision einzulegen.

Das Urteil war landauf, landab mit großer Spannung erwartet worden; viele haben sich in den vergangenen Monaten an Spekulationen versucht, ob er nun seine ehemalige Geliebte mit einem Messer und Gewalt zum Sex gezwungen hat. Ich werde mich daran jedoch nicht beteiligen, allem voran deshalb, weil ich die Ermittlungsergebnisse und Erkenntnisse der Hauptverhandlung nicht kenne. Darauf habe ich auch regelmäßig hingewiesen, wenn ich zu meiner Meinung gefragt wurde, was gerade im Freundeskreis vorgekommen ist.

Trotzdem habe ich zum Schluss dann doch gehofft, dass das Gericht sich zu einem Freispruch durchringen möge. Nicht aus männlicher Solidarität und auch nicht, weil mir die Verteidigungssituation näher liegt. Sondern wegen Frau Schwarzer. Sie hat es mit ihren jüngsten Äußerungen bei Maybritt Illner geschafft, dass ich dann letztlich doch noch innerlich Position zur Causa "Kachelmann" bezogen habe. Dort hatte sie als Zeichen gegen sexuelle Gewalt gefordert, es müsse in einem solchen Fall auch ein „Im Zweifel für das Opfer“ gelten können.

Damit hat Frau Schwarzer ungewollt zugegeben, dass auch sie nach der Hauptverhandlung noch sehr viel Raum für Zweifel an der Täterschaft des Herrn Kachelmann sieht. Sonst hätte sie wohl kaum über die Bedeutung des Zweifelssatzes sinniert. Dann aber darf es in einem Rechtsstaat nur eine Entscheidung geben und die heißt: Freispruch.

Über das zugleich zum Ausdruck gekommene, aus meiner Sicht völlig krude rechtsstaatliche Verständnis der "Emma"-Herausgeberin mag sich im übrigen jeder seine eigene Meinung bilden.

3 Kommentare:

  1. Sehr richtig! Mit ihren merkwürdigen Äußerungen und ihrer zweifelhaften Parteinahme hat Frau Schwarzer den Frauen dieser Welt und der feministischen Bewegung wahrhaftig einen Bärendienst erwiesen. Und übrigens: wenn es heißt "im Zweifel für das Opfer" - woher weiß ich denn, dass es überhaupt ein Opfer gibt?? (Opfer laut Duden= jemand, der durch jemanden, etwas umkommt, Schaden erleidet)

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  2. in dubio pro reo? Das gibt's noch? Wahrscheinlich nur für Promis. Ich komme einfach nicht umhin zu denken, was wohl passiert wäre, wäre ICH an J.K. Stelle gewesen. Ich würde doch schon längst in einer Zelle verrotten.........
    Hier hat sich der Rechtsstaat wieder einmal bewiesen. Von Opfer/Täter-Verwechslung(en) kann ich ein Lied singen. Einen 910 Tage-Song.
    man kann mich anklicken: Aktuell sind die Verwechslungen beim Gutachten der Uni-Erlangen.
    Bzw. bei dem Prozessbetrug in der Zivilklage. klicken! Viel Spass.

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    1. Herr Karsten, wie man unter www.der-fall-helmut-k.de sehen und nachlesen kann, gehen Sie von falschen Annahmen aus, liefern unvollständige Unterlagen, widersprechen sich ständig selbst, und sind sogar durch Amokdrohungen im Internet aufgefallen. Hier das "Opfer" einer "ach so bösen Justiz" zu spielen, ist in Anbretracht Ihrer rechtlichen Situation mehr als unangemessen.

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