"§ 999 BDSG Straftat nach dem Bundesdatenschutzgesetz"Da scheint mein Gesetzestext zum BDSG offenbar ziemlich veraltet, endet er doch bei § 48. Ganz abgesehen von der Tatsache, dass sich die Anzeige eigentlich zentral auf §§ 202a-c StGB stützt. Mal sehen, wie das weitergeht.
Mittwoch, 23. November 2011
Der "Staatstrojaner" hat jetzt ein Aktenzeichen
Einige Tage herrschte Unklarheit, jetzt ist es amtlich: Die Strafanzeige des Landesverbandes Hessen der Piratenpartei wegen des sog. Staatstrojaners ist bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden angekommen und hat ein Aktenzeichen erhalten. Als Beschuldigte listet die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Volker Bouffier, das Innenministerium sowie DigiTask auf. Besonders bemerkenswert ist aber folgende Ergänzung:
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"§ 999 BDSG Straftat nach dem Bundesdatenschutzgesetz"
AntwortenLöschenKlingt nach Platzhalter, den man auszutauschen vergessen hat.
Aber gut, dass sich die Staatsanwaltschaft damit beschäftigt. Hoffen wir nur, dass die Ermittlungen nicht "mangels ausreichenden öffentlichen Interesses" eingestellt werden
Auf die rechtlichen Konsequenzen in diesem Thema bin ich schon sehr gespannt.
AntwortenLöschenIch hoffe, dass Thema wird hier nochmal aufgegriffen.
Gruß Timo
Gibt es hierzu eingentlich etwas Neues?
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