Freitag, 11. November 2011

Iranische Geschäftsgepflogenheiten?

Der Zeuge ist nach eigenem Bekunden iranischer Geschäftsmann. Unter anderem kaufe man Immobilien. Entsprechend war auch sein Auftreten: edler Anzug, dezenter Goldschmuck, die Uhr aus einem der bekannten Fabrikationshäuser, zwar deutlicher Akzent, dennoch betont gute Sprache.

Überhaupt nicht zu diesem Eindruck passen wollte dann aber das, was er uns darüber erzählte, wie er mit seinem Schwager, dem in Teheran lebenden Geschäftsführer der GmbH, diese Immobiliengeschäfte angeblich betreibt: Ohne Vorlage eines Exposés, ohne Darstellung der Rentabilität, lediglich aufgrund eines Fotos und des Kaufpreises fliegt man demnach schon mal von Teheran nach Frankfurt, um sich dort die Immobilie anzuschauen. "Man muss das Objekt sehen, nur dann kann man entscheiden." Ah, ja...

Den Begriff "Rentabilitätsfaktor" kannte er nicht. Auch nach Beschreibung, was wir damit meinten, zuckte er nur mit den Schultern. Wirtschaftlichkeitsberechnungen braucht er angeblich auch nicht. Soso...

Das ganze wird verständlich, wenn man den Hintergrund der Anklage kennt: Mein Mandant soll auf Basis von Scheinrechnungen, denen keine reele Leistung zu Grunde gelegen habe, gegen die GmbH vorgegangen sein. Diese Rechnungen bezogen sich, der Leser wird es bereits antizipiert haben, auf Dienste im Zusammenhang mit beabsichtigten Immobilienkäufen. "Dazu wurde uns aber nur ein Bild und ein Kaufpreis genannt, mehr haben wir nicht bekommen. Nachdem wir uns die Objekte angeschaut hatten, haben wir Abstand von einem Kauf genommen."

Nach einigem Nachfragen war für alle Verfahrensbeteiligte recht schnell klar: Das war alles andere als überzeugend. Oder wie die Richterin anmerkte: "Ich weiß nicht wie das im Iran so ist, aber in Deutschland muss ich dafür bezahlen, wenn ich Dienstleistungen in Anspruch nehme." Die Vorstellung, ohne hinreichende Informationen Objekte im Wert von zwischen 20 und 40 Mio. Euro kaufen zu wollen und deswegen auf gut Glück nach Deutschland zu reisen, schaffte auch die Staatsanwältin nicht.

Einhellige Konsequenz: Freispruch. "Erster Klasse", wie die Richterin in der Begründung meinte. "Nicht zweiter Klasse, wie bei Herrn Kachelmann."

Nachtrag:
Zugegeben, da mögen im Eifer des Gefechts einige Infos rund um den Fall außen vor geblieben sein. Dazu hätte ich zweifelsohne Näheres darstellen können, ein Versäumnis, für das ich mich entschuldige und verspreche, in Zukunft noch mehr darauf zu achten, dass mir solche Unklarheiten nicht mehr unterlaufen.

Aber bei allem Verständnis für die Kritik in den Kommentaren: Rassistisch ist der Post nun wirklich nicht. Zunächst steht die Überschrift mit einem "?" Der Bezug zum Iran ergab sich vor allem daraus, dass eben die Richterin anmerkte, dass sie über die entsprechenden Verhältnisse in diesem Land nichts wisse, was ich als die in der Überschrift gefasste Frage interpretiert hatte. Wer den gesamten Artikel gelesen hat, dürfte daneben erkennen, dass ich weniger den Iran oder die Herkunft des Zeugen sondern ganz gezielt seine - höchstpersönliche! - Glaubwürdigkeit in Zweifel gezogen habe. Gerade weil ich davon überzeugt bin, dass Immobiliengeschäfte überall auf der Welt mehr oder weniger gleichartig ablaufen, jedenfalls aber nicht so, wie der Zeuge im Rahmen seiner Aussage versuchte, uns weiß zu machen. Und da hilft dann eben nicht, wenn man wie ein internationaler Immobilienhändler auftritt.

6 Kommentare:

  1. Dieser Beitrag stinkt nach Vorurteilen und Rassismus. Hätte ich von Ihnen nicht erwartet...

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  2. Ich verstehe die Schilderung nicht. Was waren das für Dienstleistungen, die der Mandant geliefert hat. Und wer hat da von einem Kauf Abstand genommen, und was hat das mit den Dienstleistungen zu tun. Alles ziemlich unklar...

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  3. Ich muss mich dem ersten Beitrag zumindest im Ergbnis anschliessen. Es wirkt rassistisch, zumal hier offensichtlich nicht über "Iranische Geschäftsgepflogenheiten" im Sinne von deutschen Handelsbräuchen aufgeklärt werden sollten sondern ein anrüchiger Generalverdacht gegen ein Volk aufgebaut wird. Es wirkt sehr rassistisch oder ist da nur etwas falsch übermittelt oder falsch verstanden worden? Dann stellen Sie es doch einfach klar!

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  4. Ja, wir sollten alle mit geneigtem Kopf und in Andacht schwelen unserer Historischen Schuld bewusst werden und alles GUT heissen, was uns von schrägen Ausländern prophezeit wird.
    Oh, mein Gott...ich nutze das Wort "Ausländer"...wer möchte den ersten Stein werfen?
    Leider haben wir hier in Deutschland eine Mentalität die ich nicht begreife...Wie klar muss man denn noch verarscht werden bis man mal auf den Putz hauen darf?

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  5. So wie die Zwickauer Zelle, du Troll?

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  6. Also darf ein "Ausländer" mich öffentlich als "deutsche Hure" beschimpfen, weil ich im Straßenverkehr das "Rechts-vor-Links" beachte? Der "Ausländer saß auf dem Beifahrersitz eines BMW, der von einer Frau gefahren wurde, ich fuhr Fahrrad und habe einem anderen Autofahrer die ihm zustehende Vorfahrt gewährt.
    Ich habe auf den Putz gehauen: Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr. Ätsch!

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