Mittwoch, 6. Oktober 2010

Diskussions-Niveau

Ein immer wieder funktionierendes Mittel, um die Stimmung von Staatsanwälten in der Hauptverhandlung unter den Nullpunkt sinken zu lassen, sind Beweisanträge. Vor allem dann, wenn der/die jeweilige Sitzungsvertreter(in) dann noch einräumen muss, dass ihnen nachzugehen sein dürfte.

Heute konnte ich das wieder einmal hautnah miterleben. Im Rahmen ihrer Stellungnahme musste Frau Staatsanwältin erst erkennbar zähneknirschend einräumen, dass an der beantragten Vernehmung des Bruders des Mandanten als Zeuge wohl kein Weg vorbei führe. Ob sich denn mein Mandant darüber im Klaren sei, dass er diesen so der Gefahr einer Strafverfolgung aussetze, wollte sie aber noch wissen. Immerhin drohe ihm in Folge seiner Aussage ein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage.

Respektable Leistung: Noch bevor ihn irgendwer gehört hat - er wurde bislang auch von der Polizei nicht vernommen - kündigt man ziemlich unverholen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens an, sollte er den Mandanten entlasten. Warum sich Staatsanwälte so oft so schwer mit der Vorstellung tun, der Angeklagte könnte sich ggf. doch nicht strafbar gemacht haben, wollte sie mir nicht verraten. Auf dieses Diskussionsniveau werde sie sich nicht begeben.

Da sage jetzt aber keiner, ich hätte nicht versucht, mich anzupassen...

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