Montag, 21. März 2011

Mediale Begleitung

Gesehen gestern Abend im TV: KHKin Lindholm vom LKA Hannover bricht in die Wohnung eines Tatverdächtigen ein, um sich in den Besitz seines Laptops zu bringen, auf dem sie wichtige Beweismittel vermutet. Der von ihr zuvor begehrte Durchsuchungsbeschluss war ihr verweigert worden. Anschließend lässt sie den Tatverdächtigen aufs Präsidium bringen und schafft es mittels einer kleinen Ohrfeige, dass dieser sich das so erlangte Beweis-Video anschaut, was er zunächst abgelehnt hatte. Am Ende stellt sich ihr Tatverdacht zwar als falsch heraus, aber dank des Beweis-Videos kann sie den Mord schließlich doch noch aufklären. Auch wenn ihr Vorgesetzter zuvor gedroht hatte: "Wenn der Staatsanwalt davon Wind bekommt, haben Sie ein Disziplinarverfahren am Hals!"

Soso, ein Disziplinarverfahren, denke ich leicht verstimmt. Und frage mich: Was ist eigentlich mit den von ihr dadurch begangenen Straftaten? Was ist mit dem Einbruchsdiebstahl? Was ist mit der Körperverletzung und der Nötigung? Und wie sieht es aus mit der Verwertbarkeit derart erlangter Beweismittel? Alles Fehlanzeige!

Nicht dass ich davon ausginge, ein Tatort würde das wahre Leben abbilden. Weiß Gott nicht, auch wenn ich mich schon hin und wieder frage, warum es fast kein deutscher Krimi schafft, dass das zuständige Gericht einen "Durchsuchungsbeschluss" erlässt, sonder immer alles in "Befehls"-Form gestaltet sein muss.

Was mich aber ärgert: Auf diese Art und Weise werden die Fernsehzuschauer nach und nach daran gewöhnt, dass Polizisten ihre Arbeit auch mal etwas "handfester" erledigen. Da dürfen sie im Interesse der Verfolgung von Straftaten gerne auch mal selbst das Recht biegen und brechen. Für den guten Zweck, sozusagen.

Irgendwie passt das für mich in den seit Jahren laufenden Prozess der Aushöhlung und Abschaffung von Beschuldigtenrechten in Ermittlungs- und Strafverfahren. Als mediale Begleitung, sozusagen.

6 Kommentare:

  1. Da sind Sie, was den Durchsuchungs-"Befehl" angeht, aber kritischer als der BGH (z.B. Beschluss vom 05.08.2003 - StB 7/03), das BVerfG (zuletzt Beschluss vom 17. 3. 2009 - 2 BvR 1940/05 und ständig) und letztlich auch als der Gesetzgeber (zum Haft-"Befehl").

    Und unter den Tatbestand des Einbruchsdienstahls sollten Sie vielleicht auch nochmal in aller Ruhe subsumieren.

    Im Übrigen haben Sie natürlich recht.

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  2. Ich kann mich ihrem Beitrag nur anschließen.

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  3. Ist aber doch eigentlich schon immer so gewesen. Die Polizisten werden als Helden dargestellt, die todesmutig und gegen alle Gesetze, die ihnen nur Steine in den Weg legen wollen, ihr Leben aufs Spiel setzen um den miesen Mörder zu kriegen, um ihm seine gerechte Strafe zuteil werden zu lassen.

    Der Pöbel, der zum anonymen Bösen "Kopf ab" gröhlt findet das gut.

    Das der echte Polizeialltag vor allem daraus besteht, echten Gefahren aus dem Weg zu gehen, und statt dessen lieber harmlose Kiffer geärgert werden, kommt im TV-Format nicht so gut.

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  4. Moch viel lächerlicher ist doch, daß gefühlt 99% aller Tatorte (und der verwandten Kriminalserien) von Kommissarinnen bevölkert werden.

    Wo die nur alle herkommen?

    Die Realität sieht (wie üblich in gefährlichen Berufen) etwas anders aus.....

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  5. Es gab auch schon einen Lindholm Tatort in dem der Verfassungsschutz polizeiliche Rechte in Anspruch genommen hat und auch ab und zu mal Staatsschutz genannt wurde. Vermutlich ist deren Beratung unter aller Kanone.

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  6. Schließe mich an. Sieht nach "Predictive Programming" aus.

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