Montag, 5. September 2011

"Rechtsstaat heißt: Der Staat hat immer recht!"

Heute hatte der Kollege in unserem Büro erstmals mit dem Richter zu tun, über den ich hier schon ob seiner nahezu hellseherischen Fähigkeiten bei der Wahrheitsfindung berichtet habe. Und er erlebte ähnliches:

Die Verhandlung drehte sich um die Frage, ob der Angeklagte derjenige ist, der Polizeibeamte verbal und unter Einsatz seines Mittelfingers beleidigt haben soll. In der Ermittlungsakte findet sich ein Video, das den Vorfall anschaulich dokumentiert mit bemerkenswert scharfen Bildern. Weiter findet sich dort eine Kopie des Führerscheins des Angeklagten. Die Bilder gab mir der Kollege im Vorfeld schon zur Ansicht, nachdem ich ihn seinerzeit auf meine Erfahrungen mit Herrn Richter am AG B. aufmerksam gemacht hatte. Auf den ersten Blick fand sich allenfalls eine sehr weit entfernte Ähnlichkeit. Bei genauerer Betrachtung fanden sich eine Vielzahl von nicht zusammenpassenden Merkmalen: Wo der Angeklagte deutliche Geheimratsecken sein Eigen nennt, zeigt das Bild einen Menschen mit vergleichsweise tiefer Stirn und gradem Haaransatz. Die Gesichtsform will auch nicht recht passen, etc.

Selbst die anzeigenerstattenden Polizisten mussten in der Hauptverhandlung einräumen, der Täter habe damals doch irgendwie anders ausgesehen. Und nach einem erste Blick auf die Videoprintouts stellte auch die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft fest: "Das ist doch nicht der Angeklagte!" Sie beantragte später dann auch konsequenter Weise Freispruch. Angeregt durch meine Warnungen stellte der Kollege vorsorglich auch noch einen Beweisantrag auf Einholung eines anthropologischen Sachverständigengutachten.

Doch so leicht lässt sich Herr Richter am AG B. nicht unterkriegen. Anthropologisches Sachverständigengutachten? Wozu? Das kann er selbst beurteilen und zwar besser als alle anderen. Folglich, der geneigte Leser ahnt es bereits, verurteilte er den Angeklagten kurzerhand wegen Beleidigung. Nicht ohne den Hinweis, dass man sich bei ihm auch schnell mal verpokern könne, wenn man schweigt.

Der Kollege hat selbst heute Abend noch eine ziemlich schlechte Laune. Da halfen alle Beschwichtigungsversuche und Hinweise auf die vernünftige Berufungskammer, die für Herrn B.'s Urteile zuständig ist, nicht.

Sein Tagesmotto: siehe Überschrift.

4 Kommentare:

  1. Habe eben auch den anderen Beitrag über diesen Richter gelesen. Fazit: da bekommt man ja Angst, eines Tages selbst Zufallsopfer eines solchen Richters zu werden :(

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  2. Justitia wird ja immer mit einer Augenbinde dargestellt. Irgendwas hat dieser Richter da wohl falsch verstanden...

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  3. AG Bergheim? Für Rechtsbeu**** über die Grenzen hinaus bekannt,-)

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  4. @Anonym: Nein, es geht um das AG Frankfurt am Main. Das "B." steht für den Hauptdarsteller... ;-)

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