Die Terminierungspraxis vieler Gerichte ist zuweilen etwas seltsam. Immer wieder beschleicht mich dabei das Gefühl, dass gerade in Zivilverfahren Termine, bei denen auswärtige Anwälte beteiligt sind, vergleichsweise häufig auf den Anfang des Sitzungstages fallen, hingegen Termine vor "heimischen" Gerichten oft etwas später stattfinden.
Heute morgen hatte ich einen Termin in Mannheim, bei dem auch für das Gericht von Anfang an klar war, dass ich den selbst wahrnehmen würde. Der war auf 8:30 Uhr angesetzt.. Der Gegencheck: Bis Ende Mai habe ich in Frankfurt und Umgebung keinen Termin mehr, der vor 10:00 Uhr beginnt.
Ob die früheren Termine für die Kollegen von außerhalb reserviert sind?
Der Eindruck beschleicht mich auch immer wieder. Ein Richter behauptete einmal, dieses wäre bei Kollegen gerne gesehen, weil sie den Tag dann noch vor sich hätten und späterer auswärtiger Termin den Tag „zerreist". Hm, wer’s glaubt. ....
AntwortenLöschenSorry, "zerreißt" natürlich.
AntwortenLöschenDa passt ja doch beides: zerreist und zerreißt. Kennen Sie solche Kollegen? Ich nicht.
AntwortenLöschenIch auch nicht! ;-)
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