Die Entscheidung wurde mit Spannung erwartet, jetzt ist das Ergebnis bekannt geworden: Burhoff vermeldet den Freispruch des Kollegen Lucas durch das LG Augsburg.
Angesichts der Informationen, die wir Teilnehmer des Strafverteidigertages von den in Augsburg verteidigenden Kollegen erhalten haben, kann ich das Ergebnis nicht unbedingt als Sensation werten. Eine Erleichterung für alle Strafverteidiger ist es aber allemal.
Jetzt bin ich auf die Urteilsgründe gespannt. Mein Tipp: Es habe nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Überzeugung des Gerichtes geklärt werden können, ob die Anklagevorwürfe zutreffen oder nicht. Es bleibe durchaus möglich, aber nach dem Zweifelssatz war freizusprechen. So wäre die Sache einigermaßen gesichtswahrend für alle Beteiligten gelöst.
Man darf gespannt sein und gerne über die Gründe mitraten.
P.S.: Nein, es ist kein Aprilscherz!
in Bayern ist so etwas eine Sensation :-) mfkG, D.Burhoff
AntwortenLöschenSie haben Recht, ich vergesse das immer wieder... ;-)
AntwortenLöschenIn dubio pro iudicibus.
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