Vor einiger Zeit bloggte ich bereits über meinen Versuch, für meinen inhaftierten Mandanten ein - nicht internefähiges - Laptop genehmigt zu bekommen, damit er die gut 50.000 Seiten starke Ermittlungsakte lesen kann, die auch ich schon "nur" noch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt bekam. Die Staatsanwaltschaft hält das - wenig überraschend - für nicht machbar.
Heute lese ich heute mit großem Interesse, dass Julian Assange, einer der derzeit wohl weltweit prominentesten Inhaftierten weltweit, jetzt sogar in der JVA möglicherweise einen Computer erhalten könnte. Allerdings "mit
beschränktem Internetzugang", wie die Gefängnisleitung zitiert wird.
Internetzugang für Untersuchungshäftlinge! Allein diese Vorstellung brächte den deutschen Strafvollzug an den Rande des Zusammenbruchs. Wegen der damit nach Ansicht deutscher Gerichte verbundenen Gefahr sind Geräte, die so etwas auch nur für technisch hoch versierte Gefangene theoretisch ermöglichen könnten, in einer JVA strikt untersagt. Offenbar sind britische Untersuchungshäftlinge weitaus weniger gefährlich als ihre deutschen Leidensgenossen.
Im gleichen Artikel lese sich auch noch, Assange mache derzeit "Bekanntschaft mit der rauen britischen Gefängnisrealität". Es ist eben doch alles relativ.
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