Sachverständigengutachten sind immer wieder eine spannende Angelegenheit, weil man vorher nie so genau weiß, zu welchem Ergebnis sie führen.
Im konkreten Fall ging es um einen Kaufvertrag, den mein Mandant schon bei der Polizei vorgelegt hatte und der sich recht deutlich von dem Exemplar unterschied, den der Geschädigte seiner Strafanzeige beigefügt hatte. Letzterer hatte vor einigen Verhandlungstagen in seiner Vernehmung zu der jetzt untersuchten Urkunde eindeutig erklärt, keine der drei angeblich von ihm stammenden Unterschriften auf dem Vertrag, den er auch gar nicht kenne, geleistet zu haben.
Der Gutachter sieht das indes etwas anders. "Mit hoher Wahrscheinlichkeit" stammen seiner Einschätzung nach die fraglichen Unterschriften von dem Zeugen.
Bemerkenswerter Weise nahm die Staatsanwältin unmittelbar im Anschluss an die Verhandlung sofort das Gespräch zu dem im Publikum sitzenden Zeugen auf. Ob sie dessen Anwesenheit zum Anlass genommen hat, ihn von dem jetzt wohl einzuleitenden Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der uneidlichen Falschaussage in Kenntnis zu setzen? Aber sollte man das schon aus Dokumentationsgründen nicht lieber schriftlich machen? Oder hat sie etwa die jetzt eingetretene Situation mit dem anzeigenerstattenden Zeugen erörtert und will gar kein Ermittlungsverfahren einleiten?
Ich werde am nächsten Verhandlungstag einfach mal nachfragen.
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