Donnerstag, 23. Dezember 2010

Präventiver Bundeswehreinsatz im Innern?

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Kirchhof macht sich aktuell Gedanken darüber, ob die Bundesewehr nicht auch im Innern eingesetzt werden sollte. Seiner Ansicht nach könnten die Streitkräfte "bestimmte polizeiliche Aufgaben übernehmen, etwa den Schutz gefährdeter Objekte". Zu diesem Zweck solle das Grundgesetz geändert werden.

Notwendig hält er das, damit der Staat effizienter auf eine neue Bedrohungslage reagieren könne, wobei er vor allem die Terrorabwehr als geeigneten Einsatzbereich sieht. Schon jetzt zulässig ist die Anforderung der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen. Hierauf nimmt Kirchhof dann auch Bezug, in dem er das Szenario eines terroristischen Angriffs auf ein Kernkraftwerk zeichnet.

Was er dabei allerdings elegant verschweigt: Nach bisheriger Rechtslage kann die Bundeswehr eingesetzt werden, nachdem eine solche Katastrophe eingetreten ist. Bei Kirchhofs Vorschlag geht es indes um ein bereits präventives Tätigwerden.

Wir reden also wieder einmal vom Einsatz des Militärs, um einem vermuteten/behaupteten Angriff zuvor zu kommen. Aber so klingt es natürlich nicht ganz so schön wie bei Herrn Kirchhof.

2 Kommentare:

  1. Indem Herr Kirchhof eine Grundgesetzänderung vorschlägt, verschweigt er doch wohl gerade nicht, dass es um eine Änderung der bisherigen Rechtslage geht.

    Ob es der Auseinandersetzung in der Sache dienlich ist, wenn man insinuiert, dass es um so etwas Ähnliches wie eine präventive Erschießung von Regimegegnern ginge, ist ebenfalls füglich zu bezweifeln.

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  2. Er rückt die gewünschte Änderung durch seinen Vergleich in eine vermeintliche Nähe zur aktuellen Rechtslage, die allerdings gerade nicht gegeben ist.

    Und meiner Ansicht nach ist es gerade der Diskussion dienlich, wenn man darauf hinweist, wozu eine solche GG-Änderung führen würde. Der Regimegegner wird vom Regime schnell als "Terrorist" bezeichnet.

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