Auch in Untervollmacht kann man Ungewöhnliches erleben.
Der Mandant, thailändischer Herkunft, will geschieden werden. Mit der deutschen Sprache hat er so seine Schwierigkeiten, ein Dolmetscher war jedoch versehentlich nicht geladen worden. Bemüht, die Sache doch noch über die Gerichtsbühne zu bekommen, frage ich, ob er denn englisch spreche. "Yes, a little bit".
Wie little das bit dann tatsächlich ist, macht die Sache schon fast wieder komisch: Mit viel Mühe und unter Zuhilfenahme des Passes schaffen wir noch das Geburtsdatum. Nach einigem Hin und Her versteht er auch die Frage nach dem Heiratsdatum. Eine Antwort allerdings schafft er schon nicht mehr. Hier endet dann auch die Geduld des Gerichtes und es wird ein neuer Termin vereinbart. Diesmal mit Dolmetscher. Hoffentlich...
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