Wenn Richter in der mündlichen Urteilsbegründung laut über die Generalprävention nachdenken, wird es oft spannend.
Heute war es ein Amtsrichter, den die Plädoyers der Verteidiger offenbar zu Überlegungen animiert hatte, ob es aus generalpräventiven Gründen nicht irgendwann einmal angemessen wäre, bei ausländischen Angeklagten, die anscheinend nur nach Deutschland kommen, um Straftaten zu begehen, auch bei Ersttätern und auch bei kurzen Freiheitsstrafen die Straf einmal nicht mehr zur Bewährung auszusetzen. "Dann könnten wir mal sehen, was dann passiert."
Mein Tipp: Eine Berufung und eine Aufhebung des Urteils wegen Verstoßes gegen § 56 I StGB. Die von ihm angestellten Erwägungen finden dort nämlich keine Stütze.
Heute war er aber nochmal gnädig und entlies den Mandanten nach Verhängung einer Bewährungsstrafe aus der Untersuchungshaft und damit nach Hause zu seiner Familie.
Na denn: Ein frohes neues Jahr allerseits!
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