Dienstag, 11. Januar 2011

"Der Beschuldigte lässt sich anwaltlich vertreten !"

In der Ermittlungsakte befindet sich eine Abverfügung, mit der sie an die Staatsanwaltschaft zurückgesandt wurde. Als Hinweis steht dort in Fettdruck:

"Der Beschuldigte lässt sich anwaltlich vertreten !"

Besonders das Ausrufezeichen hat es mir angetan: Ist das nun als Warnung gedacht oder kommt darin einfach nur Empörung zum Ausdruck?

1 Kommentar:

  1. Weder noch. Darin kommt zum Ausdruck, dass man vermeiden möchte, bei allfälligen Zustellungen einen Fehler zu machen.

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