In der Ermittlungsakte befindet sich eine Abverfügung, mit der sie an die Staatsanwaltschaft zurückgesandt wurde. Als Hinweis steht dort in Fettdruck:
"Der Beschuldigte lässt sich anwaltlich vertreten !"
Besonders das Ausrufezeichen hat es mir angetan: Ist das nun als Warnung gedacht oder kommt darin einfach nur Empörung zum Ausdruck?
Weder noch. Darin kommt zum Ausdruck, dass man vermeiden möchte, bei allfälligen Zustellungen einen Fehler zu machen.
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