Montag, 3. Januar 2011

"Konfliktverhandlung"

So genannte "Schiebetermine" können zuweilen nicht nur wenig ergiebig sondern auch ärgerlich sein.

Heute musste der Mandant gute 100km anreisen, um in allergröbsten Zügen seinen schulischen und beruflichen Werdegang zu erläutern. Das dauerte geschätzte zwei Minuten, dann war die Veranstaltung vorbei. Das von mir erbetene Entbinden von der Verpflichtung zum Erscheinen verbunden mit der Anregung, statt dieser Erläuterungen des Mandanten einige Urkunden zu verlesen, hatte der Vorsitzende das letzte Mal rundweg abgelehnt und den Mandanten deutlich auf die Möglichkeit eines Haftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO hingewiesen, sollte er nicht erscheinen.

Wenn wir Verteidiger uns stur stellen, nennt man das Konfliktverteidigung. War das dann "Konfliktverhandlung"?

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