So lässt sich die Staatsanwaltschaft gerne bezeichnen. Ob Anspruch und Wirklichkeit aber immer deckungsgleich sind?
Zweifel drängen sich derzeit auf, verfolgt man den Kachelmann-Prozess. Dort stellt sich die Staatsanwaltschaft erkennbar auf den Standpunkt, jeder Gutachter, der die Anklage nicht bestätige, sei befangen. Aktuelles Argument: weil die Gutachten bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung erstattet worden seien. Was bei den von den Strafverfolgern in Auftrag gegebenen offenbar nicht als Problem gesehen wird.
Bei einigem Nachdenken fange ich dann aber an zu verstehen: Da die Staatsanwaltschaft die objektivste Behörde der Welt ist, stehen natürlich auch deren Erkenntnisse und Überzeugungen auf einer objektiven Basis. Demnach kann auch nur der Gutachter objektiv sein, der zum gleichen Ergebnis kommt. Q. e. d.
Na, dann ist ja alles im grünen Bereich!
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