Samstag, 18. September 2010

ED-Behandlung für Ausländer

Innenminister de Maizière plant laut Spiegel online (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,718213,00.html)eine elektronische Aufenthaltskarte für Ausländer. Auf dem Dokument sollen zwei Fingerabdrücke und ein digitales Foto gespeichert werden.

Fingerabdrücke und Foto, das kommt mir doch bekannt vor. Ja richtig: Das nennt sich doch erkennungsdienstliche (ED-)Behandlung! Bislang war die aber gemäß § 81a StPO nur zulässig, "soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist (...)".

Heißt das, Herr De Maizière geht davon aus, dass ohnehin alle Ausländer früher oder später Hauptpersonen eines Strafverfahrens werden, so dass man die entsprechende Kartei sowieso gleich vornehmen kann? Oder zeigt sich hier nur einmal mehr, dass Lobbyisten keine Grundgesetz-Texte verteilen?

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