Donnerstag, 23. September 2010

Es gibt keine dummen Fragen

Schreiben des Landgerichts:

"...teile ich Ihnen bezugnehmend auf Ihren Schriftsatz vom ... mit, dass Ihnen die Berufungsbegründung am ... übersandt worden ist. Trotz wiederholter Aufforderung haben Sie das Empfangsbekenntnis bisher leider nicht zurückgesandt. Ich bitte Sie daher, dies binnen zwei Tagen nachzuholen oder Hinderungsgründe mitzuteilen."

So die Antwort auf meine Anfrage, ob denn mittlerweile eine Berufungsbegründung bei Gericht eingegangen sei.

Mir fällt da spontan der Volksmund ein: Es gibt keine dummen Fragen...

1 Kommentar:

  1. Typische Gerichtslogik: Was von uns abgeschickt wurde, kommt auch an, basta!

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