Erneut meldet sich ein CDU-Politiker zu Wort und möchte die Vorratsdatenspeicherung (VDS) zurück haben. Diesmal ist es Wolfgang Bosbach, über den die Schwäbische Post berichtet:
„Weiter sprach er noch die Kriminalität im Internet an und forderte wieder die Vorratsdatenspeicherung und die Sperrung oder Löschung von Seiten mit Kinderpornografie. „Das liegt mir so auf der Seele“, betonte er.“ (http://www.schwaebische-post.de/509314/)
Es scheint, Herr Bosbach, seines Zeichens Vorsitzender des Innenausschusses, scheint die hierzu ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts offenbar nicht gelesen zu haben. Diese hat in seltener Deutlichkeit festgestellt, dass die von ihm nun erneut („wieder“) propagierte VDS sogar so verfassungswidrig war, dass sie als von Anfang an unwirksam (nichtig) anzusehen ist.
Dennoch liegt ihm deren Einführung „so auf der Seele“. Das erinnert mich an seinen Parteikollegen Jung, der nach der Entscheidung des BVerfG zum geänderten und damit auch verfassungswidrigen Luftsicherheitsgesetz verkündete, er werde sich im Notfall über diese Entscheidung hinwegsetzen.
Es scheint, einige Mitglieder der CDU haben ein etwas eigenes Verhältnis zum Bundesverfassungsgericht und der Bereitschaft, sich an dessen Entscheidungen zu halten. Jedenfalls werden da offen Ziele propagiert, die mit der Verfassung zumindest kollidieren.
Aber sind es nicht gerade Mitglieder dieser Partei, die lautstark dafür eintreten, dass die Linke weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet wird, weil einige Mitglieder dieser Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgen?
Da öffnen sich dem Kölner Bundesamt doch ganz neue Aufgabenfelder!
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