Montag, 10. Januar 2011

Laptop im Knast, die Zweite...

So langsam scheint Bewegung in die Sache mit dem Laptop zu kommen. Ich hatte vor einiger Zeit beantragt, meinem Mandanten die Benutzung eines nicht internetfähigen Laptops in der JVA zu gestatten, weil wegen des Aktenumfangs auch ich schon "nur noch" eine E-Akte bekommen hatte. Das hatte die Staatsanwaltschaft abgelehnt mit der Begründung, dies könne die JVA nicht einrichten.

Darauf hin habe ich - neben einer Beschwerde - beantragt, mir einen Vorschuss auf die Fotokopierkosten zu zahlen, ausgehend von der konservativen Hochrechnung von 50.000 Blatt, die die Ermittlungsakte mindestens umfasst. Und zudem angekündigt, dass die JVA dann eben die räumlichen Möglichkeiten für die deutlich über 100 Ordner zu schaffen haben wird.

Der Vorsitzende der Landgerichtskammer teilte mir nun mit, er habe mit dem Staatsanwalt gesprochen und diesem empfohlen, doch noch einmal mit der JVA zu reden. Ein solcher Laptop sei in solcher Situation im Interesse eines fairen Verfahrens und der Gewährung einer ordnungsgemäßen Verteidigung angebracht. "Das halten wir in solch umfangreichen Verfahren immer so", fügte er noch hinzu.

Mein Kollege hegt ja den Verdacht, dass vielleicht doch weniger rechtsstaatliche Überlegungen als vielmehr der angeforderte Vorschuss Anlass zu dieser Empfehlung gegeben haben könnte.

Wie auch immer, jetzt bin ich auf die Entscheidung der Staatsawaltschaft bzw. der JVA gespannt.

5 Kommentare:

  1. Man fragt sich ja, wie vor 1980 irgendwo auf der Welt "rechtsstaatliche Verfahren" überhaupt haben stattfinden können.

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  2. Ein schöner Fall - ich zeige mich gespannt, ob die JVA die erhebliche Sicherheitsgefahr, die so ein Laptop darstellen soll, nun anders beurteilt.

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  3. Cool, dann würde ich als Mandant sogar ordentlich in die Tasche greifen damit mein Anwalt mir einen Laptop mit integrierter SIM-Karte bringt :)

    PS: Kann man hier auch anonym posten? Finde das ganz schön störend, dass man irgend nen Konto irgendwo haben (& hier preisgeben) muss.

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  4. Das sind doch "nur" 8.945,83 Teuro incl. MwSt. - wie kann die Justiz sich nur so anstellen? ;-)

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