Montag, 1. November 2010

Abmahnopfer schießen zurück

Metaclaims, ein Prozessfinanzierer, erhebt eine Sammelklage gegen DigiProtect. Insgesamt sieben Abgemahnte haben Ihre Forderung abgetreten, wie gulli.com berichtet. Auf diesem Weg wolle man klären lassen, ob Unternehmen wie DigiProtect, welche lediglich als Lizenznehmer entsprechende Nutzungsrechte erworben haben, überhaupt abmahnen dürfen.

Es geht also um die Aktivlegitimation, sprich: das Recht, die Forderung in eigenem Namen geltend zu machen. Diese ist Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Klage und an sich von Amts wegen zu prüfen. Hat denn DigiProtect noch nie geklagt? Oder heißt das, die damit befassten Gerichte haben diesen Punkt jedesmal übersehen? Oder haben sie einfach nur keine Zweifel an diesem Recht gehabt? Man darf gespannt sein, wie das anzurufende Landgericht das sieht.

1 Kommentar:

  1. Mit "Aktivlegitimation" bezeichnet man die subjektive Rechtszuständigkeit, vulgo Forderungsinhaberschaft; sie gehört zur Begründetheit der Klage.

    Das Recht, eine (fremde) Forderung im eigenen Namen geltend zu machen, nennt man Prozessführungsbefugnis.

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