Die Staatsanwaltschaft Lüneburg schließt Ermittlungen gegen Facebook-Nutzer, die die Seite "Castor Schottern" mögen, wegen Verdachts des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten (§ 111 StGB) nicht aus. Das meldet Telepolis heute. Dies betrifft vorrangig Facebook-Nutzer, die den dort angebotenen Button "gefällt mir" drücken. Aber auch Freunde und Freundesfreunde solcher Nutzer können auf diese Weise schnell ins Visier der Ermittler geraten.
Ermittlungen gegen die Button-Nutzer wegen eines angeblichen Verdachtes auf eine Straftat nach § 111 StGB? Mit der geltenden Rechtslage bringe ich das nicht so recht in Einklang. Selbst wenn man unterstellen wollte, dass jeder, der diesen Button drückt, eine Art Zustimmung zum Schottern-Aufruf erklären wollte: Der Bundesgerichtshof verlangt - bislang jedenfalls noch - eine bestimmte, über eine bloße Befürwortung hinausgehende Erklärung. Da bleibt der Staatsanwaltschaft bei den Button-Drückern doch wohl nicht mehr viel Raum.
Wo in aller Welt findet sich hier also der Anfangsverdacht? Immerhin verlangt § 152 Abs. 2 StPO, dass "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" für eine Straftat vorliegen. Oder wie die Rechtsprechung es nennt: "Das Vorliegen konkreter Tatsachen".
Noch abwegiger wird die Situation bei den Freunden dieser "Gutfinder". Sollte nach Ansicht der Ermittler in Lüneburg tatsächlich die möglicherweise nur virtuelle Bekanntschaft mit einem solchen Facebook-Nutzer einen Anfangsverdacht auf das Vorliegen einer Straftat nach § 111 StGB begründen? Die Bekanntschaft als konkrete Tatsache für die Annahme einer über eine bloße Befürwortung hinausgehende Erklärung?
So fernab der Juristerei sind Staatsanwälte nicht. Wir dürfen getrost unterstellen, dass auch sie in die Kommentierungen schauen und daher wissen, dass § 111 StGB für diese gesamten Vorgänge nicht einschlägig sein kann.
Also stellt sich die Frage, was dieses "Säbelrasseln" soll. Will man nach und nach eine Art Gesinnungsstrafrecht einführen? Wer Leute kennt, die auch radikale Castordemonstranten kennen oder insgeheim deren Vorgehen gutheißen oder auch nur solche Leute kennt, die diese wiederum kennen, muss damit rechnen, dass gegen ihn ermittelt wird?
Das klingt schon fast nach "Sippenhaft". Jedenfalls aber ist es geeignet, Angst zu schüren. Angst davor, ins Visier der Ermittler zu geraten, sich gar strafbar gemacht zu haben, nur weil man die falschen Leute kennt. Und natürlich die Angst der "Button-Drücker", zudem soziales Ansehen zu verlieren, nur weil man erklärt hat, einen bestimmten Facebook-Account gut zu finden.
Angst zu verbreiten kann jedoch nicht Aufgabe von Ermittlungsbehörden sein. Tun sie es dennoch, verfolgen sie systemfremde Interessen. Politische? Staatsanwaltschaften als Instrumente deutscher Innenpolitik? Einmal mehr scheint sich dieser Verdacht zu bestätigen.
Es wird daher höchste Zeit, Staatsanwaltschaften unabhängig zu machen. Diese Notwendigkeit sehen zunehmend auch Richter und Staatsanwälte selbst, wie jüngst auch das Dresdner Plädoyer für eine unabhängige Staatsanwaltschaft der Neuen Richtervereinigung wieder gezeigt hat. Und auch wenn dort die Gründe teilweise andere sind: An der Richtigkeit der Forderunge kann es keine Zweifel geben.
Sind wir doch alle mal ganz ehrlich, es wird und wurde schon immer versucht auf solchen oder aber auch anderen Wegen Meinunge die dem Meinungsbild des Staates zuwiederlaufen zu unterdrücken.
AntwortenLöschenDie Frage ist doch letztenendes nur wann sich das mal wirklich so durchsetzt.
Grüße
Sven
Sven, du solltest, meiner meinung nach, deine meinung noch einmal überdenken!
AntwortenLöschenAuch Meiner Meinung nach sollte Sven das tun, wählt bestimmt Afd
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