Soeben flattert ein überraschendes Fax vom Amtsgericht, Haftrichterabteilung, herein mit einer Beiordnung als Pflichtverteidiger, nachdem Untersuchungshaft gegen den mir noch unbekannten Mandanten angeordnet wurde.
Für mich ist das Premiere, obwohl die entsprechende gesetzliche Regelung zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist. Damals stellte die Strafverteidigervereinigung für das Gericht eine Liste von bereiten Kollegen zusammen. Elf Monate hat es nun gedauert, bis mich das Los traf. Es muss wohl eine lange Liste sein.
Naja, Ihr Name fängt mit S. an. Ich wurde im August erstmals aufgrund der Liste beigeordnet. :-)
AntwortenLöschenHmmm, wenn ich ganz ehrlich bin, bin ich froh das es diese Einrichtung des sog. Pflichtverteidigers gibt.
AntwortenLöschenAuch wenn es wohl so manchem Staatsanwalt zuwiederläuft ;-)