Einen sehr interessanten Irrläufer hat der Kollege vom Einwohnermeldeamt erhalten.
Das Polizeirevir hatte dort angefragt:
"Im Rahmen von Ermittlungsverfahren benötigen wir eine aktuelle Auflistung von allen bei Ihnen gemeldeten Personen für den Wohnkomplex [...]. Die Daten werden benötigt, um diese mit der Liste der Vermieter auf Aktualität abzugleichen. Sollten Personen dort tatsächlich nicht mehr wohnhaft sein, werden diese von Amts wegen abgemeldet."
Der versehentlich an unser Büro gerichteten Antwort des Einwohnermeldeamts waren mehr als 40 Seiten mit 21 Datensätzen pro Blatt beigefügt. Offenbar handelt es sich um einen sehr großen Wohnkomplex.
Welches Ermittlungsverfahren diese doch sehr weit reichende Auskunft erforderlich macht, werden wir wohl nie erfahren. Aber diese Frage scheint für das Einwohnermeldeamt offenbar auch nicht von Bedeutung gewesen zu sein, da keinerlei Nachfage erfolgte. Hoffentlich weiß wenigstens der Hessische Datenschutzbeauftragte davon, denn der müsste wohl informiert werden, § 26 Abs. 4 HSOG.
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